Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung, Therapie und Training
Nadine Jentz
Beratung Ruhrgebiet
njentz@beratung-ruhrgebiet.de
– nachstehend „Beraterin“ bzw. „Veranstalterin“ genannt –
Die nachfolgenden AGBs gelten für die Webseite „Beratung-Ruhrgebiet“ von Nadine Jentz (im Folgenden auch Auftragnehmerin genannt). Die Webseite dient zur Information der Nutzerinnen über die Arbeit und die Angebote von Nadine Jentz.
Der/die Nutzerin der Webseite schließt mit der Auftragnehmerin einen Benutzervertrag über die Benutzung der Webseite. Diese AGB regeln die diesbezügliche Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem/der Nutzer*in. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Nadine Jentz und den Klient*innen gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nutzer der Website verpflichten sich, sich bei jedem Aufruf über möglichen Änderungen der ABG zu informieren, indem sie die ABG aufrufen.
Hinweise bezüglich Abmahnversuchen
Sollten der Inhalt oder die Gestaltung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich, Nadine Jentz. um eine diesbezügliche Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen oder Elemente unverzüglich entfernt oder korrigiert werden. Eine Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Werden von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten ausgelöst, werde ich diese vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen der Verletzung der vorgenannten Bestimmungen einreichen.
Nachfolgend wird unterschieden in
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung und Therapie und
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Training.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung und Therapie
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Ich, Nadine Jentz – Beratung Ruhrgebiet – führe Syst. Beratungen, Kurzzeittherapien und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klient*innen) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für mich, Nadine Jentz, nur verbindlich, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.
1.2. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Beraterin und Therapeutin Nadine Jentz (nachfolgend Auftragnehmerin oder Beraterin genannt) und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (nachfolgend auch Klient/Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Nadine Jentz nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin/des Klienten vor. Jede Entscheidung der Klientin/des Klienten ist eigenverantwortlich.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.5. Die Beraterin ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen.
1.6. Nadine Jentz erbringt ihre Beratungs- bzw. Therapieleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
1.7. Die Beraterin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten oder therapieren kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung einer Therapie oder einer Beratung; schriftliche Buchung einer Beratung oder Therapie – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Auftragnehmerin zu Stande.
2.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches die Auftragnehmerin für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.
3. Vergütung
3.1. Die Beraterin erhält für die Beratung das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren,
3.2. Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Erstgespräch als Vereinbarung geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus der Beraterinnen-Vereinbarung kann von dem/der Klienten/Klientin kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten/Klientin nicht wahrgenommene Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu einem Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
4. Absage eines Termins
4.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Beratung werden von den Beratungs-Partner*innen einvernehmlich vereinbart. Der/die Klient/Klientin verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
4.2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 2 Werktagen vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
5.1. Nadine Jentz ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Beratungstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
5.2. In diesem Fall wird die Beraterin den/die Klienten/Klientin schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der/die Klient/Klientin unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
6. Copyright
6.1. Alle an den/die Klienten/Klientin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des/der Klienten bestimmt.
6.2. Das Urheberrecht an den Beratungskonzepten und Unterlagen gehört allein Nadine Jentz. Dem/der Klienten/Klientin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Nadine Jentz ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
7. Versicherungsschutz
7.1. Jeder/jede Klient/Klientin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Beratung und auch die Syst. Kurzzeittherapie sind keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
7.2. Veranstalter*innen von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeberin. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Nadine Jentz .
7.3. Für die von Nadine Jentz durchgeführten Trainings, Seminare, Workshops, Moderationen usw. gelten die AGB für Trainings.
7.4. Der Abschluss einer Beraterhaftpflicht wird garantiert.
8. Haftung
8.1. Die Informationen und Empfehlungen in Beratungssitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Beraterin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Nadine Jentz handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
8.2. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des/der Klienten/Klientin.
9. Vertraulichkeit
9.1. Nadine Jentz verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Klient*in, auch nach der Beendigung des Vertrages, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
9.2. Darüber hinaus verpflichtet sich Nadine Jentz, die zum Zwecke der Beraterinnentätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
10. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
10.1 Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Beratung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Nadine Jentz steht dem/der Klienten/Klientin als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Klienten/Klientin geleistet. Der/die Klient/Klientin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
11. Abgrenzung zur Psychotherapie
11.1. Beratung und Kurzzeittherapie sind keine Therapie im “klassischen Sinne” und ersetzt diese auch nicht. Beratung basiert auf einer Berater*innen-Klienten/Klientinnen-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle der Beraterin klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
11.2. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Syst. Beratung ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Beratung und Kurzzeittherapie dienen dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
11.3. Das Ergebnis einer Syst. Beratung und Kurzzeittherapie stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
12. Sektenerklärung
12.1 Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Beratungen und Therapiesitzungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
13. Schlussbestimmung
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Klienten/Klientin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist Bochum. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Bochum .
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bochum, 12.09.2024 Nadine Jentz
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Training und Teamcoachings
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Trainings-Veranstalterin (Nadine Jentz) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner*innen, nachstehend „Teilnehmende“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Vertragspartner*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Vertragspartner*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der/die Vertragspartner*in muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Veranstalterin bietet Trainings und Organisationsberatungen an. Diese können von maximal 20 Teilnehmenden besucht werden, sofern in der Trainingsbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von der Veranstalterin in der Trainingsschreibung bekannt gegeben.
2.2 Die Trainings sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Sie können eine Gruppentherapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Trainings oder Teamcoachings teil. Im Zweifel haben die Teilnehmenden zuvor ärztlichen Rat einzuholen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des Kostenvoranschlages per Mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Auftragsbestätigung und somit Einwilligung der vereinbarten Kostennote.
3.2 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines betrieblichen Gruppentrainings oder eines Teamcoachings, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnehmendenvertrag für die Gruppe ab. Diese ist verbindlich.
3.3 Die Veranstalterin behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.4 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem/der Auftraggeber*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnehmendengebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnehmendengebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Trainingsbeschreibung genannten Trainingssatz.
Der/die Vertragspartner*in kann per Überweisung seiner/ihrer Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung bzw. Auftragserfüllung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine von 10 Werktagen nach Rechnungsübermittlung steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten p.a. – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des/der Vertragspartner*in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem/der Vertragspartner*in.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmenden nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnehmendengebühr in Rechnung zu stellen.
6. Stornierung
6.1 Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.
Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Trainings ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.
6.2 Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich ein Ersatzteilnehmender gestellt wird. Nach Beginn von Ausbildungen ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmende zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.
6.3 Jedem Teilnehmenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.
6.4 Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem Teilnehmenden aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Trainingsteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.
6.5 Die Veranstalterin behält sich vor, ein Training zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmende angemeldet haben oder ein Dozent/Coach/Trainer wegen Krankheit verhindert ist. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Zu weiteren Zahlungen ist die Veranstalterin in diesem Fall nicht verpflichtet.
7. Allgemeine Teilnehmendenbedingungen
7.1 Der Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen während des Trainings bzw. des Teamcoachings und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden.
Insbesondere ist er/sie in jedem Stadium der Trainingsübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass er/sie weder sich noch Dritte schädigt.
7.2 Der Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnehmendengebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.
7.3 Die Veranstalterin oder deren Gehilf*innen ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7.4 Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.
7.5 Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin oder deren Gehilfinnen/-innen über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
7.6 Ein Teilnehmender, der/die sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies der Veranstalterin mitteilen und die Teilnahme an einem Training oder Teamcoaching mit seinem jeweiligen Therapeut/Therapeutin absprechen.
7.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnehmendengebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.
7.8 Veranstaltungen und Trainings, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmenden nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7.9 Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmenden/Vertragspartnerin/Auftraggeberin, die ihr im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Eine Haftung der Veranstalterin für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Teilnehmende ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
10.1 Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.
11. Schriftformklausel
11.1 Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
Bochum, 12.09.2024 Nadine Jentz